Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 3 und 4 wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe vom 17. Juli 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert: 5.000 €
I.
Die 1926 geborene Betroffene leidet an einer fortgeschrittenen Demenz. Im Jahr 2015 erteilte sie den Beteiligten zu 3 und 4 (im Folgenden: Bevollmächtigte) eine notarielle Vorsorgevollmacht.
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