Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig vom 12. Januar 2021 aufgehoben, soweit darin die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Goslar vom 25. November 2020 (Verlängerung der Betreuung) zurückgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 5.000 €
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