Mit ländereinheitlichem Erlass vom 18. Juni 2004, S 4521 - 7 - V A 2, ist mitgeteilt worden, dass in Optionsfällen die Umsatzsteuer zwingend vom Erwerber geschuldet wird und damit nicht mehr Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung ist.
Mit Urteil vom 9. November 2006,
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