In seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 19.03.1991 -
Die Grundsätze dieses Urteils sind auf alle nicht bestandskräftig abgeschlossenen Vermögensübergänge anzuwenden. Die entgegenstehende Weisung vom 13.04.1978 wird hiermit aufgehoben.
Dieser Erlaß ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder.
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