BAG - Urteil vom 26.04.1994
3 AZR 981/93
Normen:
BetrAVG § 16 ;
Fundstellen:
BAGE 76, 299
BB 1994, 1789
KTS 1994, 603
VersR 1994, 1134
ZIP 1994, 1369
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 29.09.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 2 (4) Sa 658/93
ArbG Köln, vom 10.02.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 33O9/92

Insolvenzschutz für Rentenanpassung

BAG, Urteil vom 26.04.1994 - Aktenzeichen 3 AZR 981/93

DRsp Nr. 1995/857

Insolvenzschutz für Rentenanpassung

»Rentenerhöhungen nach § 16 BetrAVG im letzten Jahr vor Eintritt des Insolvenzfalles nehmen am Versicherungsschutz nicht teil.«

Normenkette:

BetrAVG § 16 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt von dem beklagten Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) Insolvenzschutz für eine Erhöhung ihrer Betriebsrente im letzten Jahr vor Eintritt des Sicherungsfalls.

Die Klägerin, geboren am 30. Januar 1921, war bei der L GmbH & Co. KG beschäftigt. Aufgrund einer Versorgungszusage vom 30. Dezember 1959 bezog sie seit dem 1. Februar 1981 von ihrer früheren Arbeitgeberin eine Betriebsrente in Höhe von 252,10 DM monatlich. Die frühere Arbeitgeberin der Klägerin wurde von der Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH übernommen. Diese zahlte die Betriebsrente zunächst weiter. Die Höhe der Betriebsrente blieb seit 1981 unverändert.