Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird das Schlussurteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 22.08.2019 wie folgt abgeändert:
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Beschwerdewert: bis 13.000,- €
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