Kurzüberblick

Autorin: von Einem

Die Versorgung mit Heilmitteln ergibt sich im Wesentlichen aus §  32 SGB V und der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA, dazu im Einzelnen Einführung 7/6 A.4). Die Heilmittel-Richtlinie ist zum 01.10.2020 umfassend geändert worden.

Letzte redaktionelle Änderung: 05.10.2020