Lösung

Autorin: Kestler

Thomas Hohenstein hat verschiedene Optionen, seinen Nachlass zu regeln und ein Testament aufzusetzen:

Möglichkeit 1: Thomas Hohenstein setzt seine Ehefrau Anabelle Winterberg zur Alleinerbin ein.

Annabelle Winterberg würde Alleinerbin ihres Ehemannes Thomas Hohenstein aufgrund des Testaments. Seine Kinder Carlotta und Martin Hohenstein sowie die gemeinsame Tochter Theresa Hohenstein wären enterbt, ihnen stünden aber Pflichtteilsansprüche zu. Die Pflichtteilsquote betrüge die Hälfte ihrer gesetzlichen Erbquote. Nach gesetzlicher Erbfolge hätte Annabelle Winterberg ihren Ehemann zur Hälfte beerbt, die Kinder Carlotta und Martin sowie Theresa Hohenstein ihren Vater jeweils zu 1/6. Ihre Pflichtteilsquote betrüge die Hälfte hiervon, nämlich jeweils 1/12 (siehe hierzu auch Mandatssituation 6.4). Sind die Kinder noch minderjährig, würde ihre Mutter Ermeline Hohenstein-Faust als Inhaberin der elterlichen Sorge die Pflichtteilsansprüche für Carlotta und Martin Hohenstein geltend machen, für Theresa Hohenstein ihre Mutter und Alleinerbin, Annabelle Winterberg. Das bedeutet, dass die jeweilige Mutter die den Kindern zustehenden Pflichtteilsansprüche in deren Namen und für deren Rechnung beim Erben geltend macht.

Jost Winterberg erhielte nach gesetzlicher Erbfolge nichts, da er kein leibliches Kind von Thomas Hohenstein ist, ihm steht damit auch kein Pflichtteilsanspruch zu.