Steuerrechtliche Aspekte

Autor: Engels

Es kann zunächst auf die Mandatssituationen 6.6-6.8 Bezug genommen werden sowie auf die sich aus der Einführung (unter 6.1) ergebenden Steuerbelastungen.

Möglichkeit 1: Thomas Hohenstein setzt seine Ehefrau Anabelle Winterberg zur Alleinerbin ein.

Hier können - anders als in der Mandatssituation 6.8 - der hohe Freibetrag der Ehefrau und die günstige Steuerklasse sowie ggf. zusätzliche Befreiungen, wie das Familienheim, ausgenutzt werden. Liegt das Vermögen über diesen Befreiungen, kann diese Gestaltung ungünstig sein (siehe Mandatssituation 6.1). Die Pflichtteilsansprüche der Kinder sind als Belastung abzuziehen und oberhalb der Freibeträge bei diesen zu besteuern.

Möglichkeit 2: Thomas Hohenstein setzt seine Kinder Carlotta, Martin und Theresa Hohenstein sowie seine Ehefrau Annabelle Winterberg und deren Sohn Jost Winterberg zu gleichen Teilen als Erbe ein.

Steuerlich kommt es letztlich darauf an, ob das Vermögen die Summe der Freibeträge und Steuerbefreiungen übersteigt. Ansonsten hat nur Jost Winterberg durch den geringen Freibetrag und den ungünstigen Steuertarif einen Nachteil.

Möglichkeit 3: Thomas Hohenstein und seine Ehefrau Annabelle Winterberg verfassen ein gemeinsames Testament, in dem sie ihre beiden Todesfälle regeln.

Hier gelten je nach Inhalt der Verfügungen die steuerlichen Folgen aus den verschiedenen Mandatssituationen zu den Patchworkfamilien (Mandatssituationen 6.6-6.8).