Durch die VO zur Änderung der Sachbezugs-VO und der Arbeitsentgelt-VO v. 18.12.1998 (BGBl 1998 I S.
Anliegend übersendet die OFD den vollständigen Text der Sachbezugs-VO. Für das in Art.
Die amtlichen Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung werden wegen der Einführung des Euro ab 1.1.1999 nicht mehr auf volle 10 Pfennige aufgerundet (§ 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 3 SachBezV), so daß nunmehr entsprechend § 1 Abs. 3 Satz 3 SachBezV die Berechnungen jeweils auf zwei Dezimalstellen durchzuführen sind. Die diesbezügliche Rundungsvorschrift in § 1 der SachBezV ist gestrichen worden. Deshalb ergibt sich bei der Abgabe einzelner Mahlzeiten ab 1.1.1999 für das Frühstück ein Betrag von 2,63 DM. Die Sachbezugswerte für das Mittag- und Abendessen bleiben unverändert bei 4,70 DM.
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