OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 18.03.2009
S 7117 A - 28 - St 110

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 18.03.2009 (S 7117 A - 28 - St 110) - DRsp Nr. 2009/80277

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 18.03.2009 - Aktenzeichen S 7117 A - 28 - St 110

DRsp Nr. 2009/80277

Ort der Ausführung von Entsorgungsdienstleistungen Umsatzsteuerliche Behandlung der Verwertung von Verkaufsverpackungen

Verkaufsverpackungen sind nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Verpackungsverordnung (VerpackV) Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und beim Endverbraucher anfallen. Hersteller und Vertreiber der Produkte hatten bis 31.12.2008 das Wahlrecht

  • entweder die Verpackungsabfälle im Geschäft oder in der unmittelbaren Nähe unentgeltlich zurückzunehmen (sog. Selbstentsorger)

  • oder sich an einem flächendeckenden System zu beteiligen, das die Verpackungsabfälle beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe abholt (sog. Duale Systeme).

Mit der Neufassung der Verpackungsverordnung ergaben sich für Hersteller und Vertreiber von Gütern in Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern landen, zum 1.1.2009 wesentliche Änderungen.