I. Rechtsprechung des BFH
Der für den Bereich des § 17 EStG allein zuständige VIII. Senat des BFH hat sich in einer mittlerweile gefestigten Rechtsprechung zur Anerkennung und Höhe von nachträglichen Anschaffungskosten auf eine wesentliche Beteiligung geäußert, die aus dem Ausfall des Gesellschafters
- mit seiner Rückerstattungsforderung aus der Gesellschaft gewährten Darlehen
oder
- mit seiner Rückgriffsforderung aus für Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft übernommenen Bürgschaftsverpflichtungen
resultieren.
Die Finanzverwaltung hat sich dieser Rechtsprechung mittlerweile angeschlossen (BMF-Schreiben vom 8. 6. 1999, ESt-Kartei § 17 Karte 1.1).
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