Zur Frage, ob eine KapGes einen nach § 6b EStG begünstigten Gewinn auch auf WG übertragen kann, die zivilrechtlich einer PersGes zugerechnet werden, an der die KapGes als Mitunternehmer beteiligt ist, bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:
Nach Abschn. 41b Abs. 7 EStR 1996/1998 kann ein Stpfl. einen nach § 6b EStG begünstigten Gewinn, der in einem als Einzelunternehmen geführten Betrieb entstanden ist, grundsätzlich u. a. auf WG übertragen, die zum Betriebsvermögen einer PersGes gehören, an der der Stpfl. als Mitunternehmer beteiligt ist, soweit die WG ihm zuzurechnen sind. Die anteilige Übertragung ist demnach möglich, wenn die PersGes im Wege einer Investition begünstigte WG anschafft oder herstellt. Die Übertragung ist ebenso möglich, wenn der Stpfl. sich an der PersGes erstmals beteiligt bzw. eine bestehende Beteiligung aufstockt und ihm dadurch WG der PersGes steuerlich zuzurechnen sind.
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