OFD Münster - Verfügung vom 01.02.2010
Kurzinfo ESt 1/2010

OFD Münster - Verfügung vom 01.02.2010 (Kurzinfo ESt 1/2010) - DRsp Nr. 2010/80094

OFD Münster, Verfügung vom 01.02.2010 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 1/2010

DRsp Nr. 2010/80094

Verkürzung des Abschreibungszeitraums entgeltlich erworbener Milchlieferrechte aufgrund des Auslaufens der Milchmarktordnung in 2015 und Abschreibung des originär zugeteilten Milchlieferrechts; BFH-Urteil vom 16.10.2006 (Az. IV R 1/06 - BFH/NV 2009, 723)

Verkürzung des Abschreibungszeitraums

Das Milchlieferrecht ist ein einheitliches, selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, das zugeteilt sowie entgeltlich oder unentgeltlich erworben worden sein kann. Entgeltlich erworbene Milchquoten wurden linear über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben (vgl. BMF-Schreiben vom 14.01.2003 - BStBl 2003 I, 78).

In Anlehnung an das BFH- Urteil vom 16.10.2006 (Az. IV R 1/06 - BFH/NV 2009, 723) beantragen Landwirte - wegen des baldigen Auslaufens der Quotenregelung - die entgeltlich erworbenen Lieferrechte bis zum WJ 2014/2015 abzuschreiben. Da nach Auffassung des BFH die Nutzungsdauer grundsätzlich nach der bei Aufstellung der Bilanz voraussichtlichen Dauer des Fortbestandes der Quotenregelung zu schätzen ist, ist der Verkürzung des Abschreibungszeitraums entgeltlich erworbener Milchquoten bis zum 30.03.2015 zuzustimmen (vgl. EStG -Kartei NW §§ 13,13a EStG Fach 1 Nr. 800 II.02 sowie Veranlagungsverfügung 2008 Abschnitt V).

Abschreibung des originär zugeteilten Milchlieferrechts