Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 8. Dezember 2008 gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 4. Dezember 2008 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|