Sachverhalt

Autor: Hennig

Die 66-jährige Anneliese Müller ist die alleinige Erbin ihres im August 2019 verstorbenen Ehemannes Heinz Müller, der bis zu seinem Tod als Pflegebedürftiger neun Jahre in einer stationären Pflegeeinrichtung lebte. Der Nachlass besteht lediglich aus einem Grundstück in Rösrath, das mit einem Wohnhaus bebaut ist und im Alleineigentum des verstorbenen Ehemannes stand. Es war von den Eheleuten ursprünglich gemeinsam bewohnt worden. Die Witwe beabsichtigt, das Haus dauerhaft weiter zu bewohnen. Zu Lebzeiten von Heinz Müller hat das Sozialamt des Rheinisch-Bergischen Kreises die Kosten der Unterbringung in der Pflegeeinrichtung getragen, soweit diese nicht von der Pflegeversicherung übernommen wurden. Das Sozialamt gewährte Heinz Müller dabei u.a. Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII sowie Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII.