Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
I.
Streitig ist, ob der Beklagte bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer des Klägers zu Unrecht die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims im Sinne der Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der auf den Streitfall anzuwendenden Fassung (ErbStG) versagt hat.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|