Autor: Engels |
In Erbfällen innerhalb von Patchworkfamilien können die ungünstigen Steuerklassen, Freibeträge - und damit verbunden auch Tarife - besonders negative Auswirkungen haben (siehe 6.2.1).
Möglichkeit 1: Hannes Walther setzt seine Lebensgefährtin Kerstin Berg zur Alleinerbin ein.
Hierbei handelt es sich steuerlich um die denkbar ungünstigste Gestaltung wegen der Freibeträge (20.000 €) und des schlechten Steuersatzes in der Steuerklasse III mit mindestens 30 %.
Die Kinder Lara und Christian Walther aus Hannes Walthers Ehe mit Franziska Walther haben Pflichtteilsansprüche i.H.v. jeweils 1/4. Bei einem Vermögen i.H.v. beispielsweise 500.000 € (Freibetrag bei Ehegatten und Lebenspartnern) entsteht folgende Steuerbelastung bei Hannes Walthers Lebensgefährtin Kerstin Berg:
500.000 € |
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- 250.000 € | Pflichtteile Lara und Christian |
- 20.000 € | eigener Freibetrag |
230.000 € |
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Es ergibt sich eine Besteuerung nach Steuerklasse III mit Steuersatz 30 % = 69.000 €.
Möglichkeit 2: Hannes Walther setzt seine Kinder Lara und Christian Walther sowie den Sohn seiner Lebensgefährtin, Simon Berg, zu gleichen Teilen als Erbe ein.
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