Steuerrechtliche Aspekte

Autor: Engels

In Erbfällen innerhalb von Patchworkfamilien können die ungünstigen Steuerklassen, Freibeträge - und damit verbunden auch Tarife - besonders negative Auswirkungen haben (siehe 6.2.1 und Mandatssituation 6.6). Es ist eine Vergleichsberechnung, ob im Fall der Heirat von Hannes Walther und Kerstin Berg abweichend von einer pauschalen Abgeltung des Zugewinns im Rahmen des § 1371 BGB eine konkrete Berechnung mit Blick auf die Befreiung des Zugewinns in § 5 ErbStG günstiger ausfallen kann (siehe Mandatssituation 6.3).

Möglichkeit 1: Hannes Walther setzt seine Ehefrau Kerstin Berg zur Alleinerbin ein.

Der Freibetrag für Kerstin Berg beträgt 500.000 € (vorbehaltlich weiterer Steuerbefreiungen, z.B. für das Familienheim, siehe 6.2.2). Der Pflichtteil für Hannes Walthers Kinder aus erster Ehe, Lara und Christian Walther, liegt bei 1/8 und je nach Vermögen unter den Freibeträgen.

Möglichkeit 2: Hannes Walther setzt seine Kinder Lara und Christian Walther sowie seine Ehefrau Kerstin Berg und deren Sohn Simon Berg zu gleichen Teilen als Erbe ein.

Die Erben erhalten je 1/4. Damit liegen Lara und Christian Walther über dem Pflichtteil. Bei Lara Walther, Christian Walther und Kerstin Berg findet im Rahmen der hohen Freibeträge keine Besteuerung statt. Der Freibetrag von Simon Berg liegt jedoch nur bei 20.000 € mit einem ungünstigen Steuersatz von mindestens 30 %.