Der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 12.05.2020 wird aufgehoben. Der Beschluss des Amtsgerichts Tecklenburg vom 13.01.2020 wird aufgehoben, soweit in diesem Beschluss der Kostenansatz des Amtsgerichts vom 10.12.2019 aufgehoben wird.
Die Erinnerung der Beteiligten zu 1) gegen den Kostenansatz vom 10.12.2019 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist in allen Instanzen gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 220 € festgesetzt.
I.
Für die Beteiligte zu 1) besteht seit dem Jahre 2011 eine umfassende gesetzliche Betreuung, die auch den Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" umfasst. Die Betreuung wird durch ihre zwei Schwestern geführt.
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