BVerfG - Beschluss vom 11.01.2016
1 BvR 1687/14
Fundstellen:
FamRZ 2016, 887
NZS 2016, 224

Verfassungsbeschwerde zur Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung

BVerfG, Beschluss vom 11.01.2016 - Aktenzeichen 1 BvR 1687/14

DRsp Nr. 2016/2705

Verfassungsbeschwerde zur Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

A.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

I.

Mit Wirkung zum 1. Januar 1992 schuf der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992) vom 18. Dezember 1989 (BGBl I S. 2261) für Pflegepersonen das Recht, die Umwandlung der für Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege geleisteten freiwilligen Beiträge in Pflichtbeiträge zu beantragen (§ 177 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - SGB VI). Der Antrag war jedoch fristgebunden: er musste innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Pflegetätigkeit gestellt werden. Andernfalls wurde die Pflegetätigkeit erst vom Antragsmonat an angerechnet.