I. Nachdem die Mutter des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) ihr aus Grundbesitz bestehendes gesamtes Vermögen auf dessen Bruder übertragen hatte, schlossen die beiden Brüder noch zu Lebzeiten der Mutter am 7. Dezember 1990 einen notariell beurkundeten Vertrag, wonach der Kläger gegenüber seinem Bruder auf sämtliche etwaige Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche bezüglich des Nachlasses der Mutter verzichtete und sich verpflichtete, derartige Ansprüche gegen ihn nicht geltend zu machen. Der Bruder seinerseits verpflichtete sich, innerhalb dreier Wochen ab Vertragsschluss 130 000 DM und innerhalb von sechs Wochen nach dem Tod der Mutter weitere 130 000 DM an den Kläger zu zahlen. Beide Zahlungen sind vertragsgemäß erfolgt. Die Mutter ist im Oktober 1991 verstorben.
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