Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Traunstein vom 1. März 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei.
Wert: 5.000 €
I.
Die Betroffene wendet sich gegen die Einrichtung einer Kontrollbetreuung mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge.
Die verwitwete, 1933 geborene Betroffene ist die Mutter der Beteiligten zu 1 und des Beteiligten zu 3. Im April 2004 hat sie der Beteiligten zu 1 eine umfassende notarielle Vorsorgevollmacht erteilt, die auch die Vermögenssorge umfasst, die Beteiligte zu 1 aber nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Betroffene erhält eine Rente von rund 2.850 € monatlich und lebt mietfrei.
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