Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. November 2005 aufgehoben.
Die Berufung gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 13. Mai 2005 wird auf Kosten des Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dieser verurteilt wird, an die Kläger 22.597,81 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB hieraus seit dem 6. Januar 2004 zu zahlen.
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