BGH - Beschluss vom 28.09.2009 (II ZR 12/09)
1. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision der Beklagten durch Beschluss gemäß § 552 a ZPO zurückzuweisen. 2. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 687.925,63 EUR [...]