I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie waren zu je einem Drittel Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks, das sie zu eigenen Wohnzwecken nutzten. Zu einem Drittel gehörte das Grundstück der --ebenfalls in dem Gebäude wohnenden-- Mutter der Klägerin.
In den Jahren 1992 und 1993 errichteten die Kläger für insgesamt 140 391 DM einen Anbau an das Gebäude, der im Herbst 1993 fertiggestellt wurde. Durch notariellen Kaufvertrag vom 28. März 1994 übertrug die Mutter ihren Grundstücksanteil auf die Klägerin. Gleichzeitig räumten die Kläger der Mutter ein Wohnrecht auf Lebenszeit an einem Zimmer im ersten Obergeschoss des Hauses ein.
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