I. Leitsätze

Autorin: Melle

1. Zur Transparenzkontrolle vorformulierter Klauseln in Verträgen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz über die Verpflichtung des Pflegebedürftigen zur Tragung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen. (Amtlicher Leitsatz)

2. Lässt sich eine sich als komplex darstellende Gesetzeslage auch von einem Durchschnittskunden zutreffend nachvollziehen, gibt es keine Transparenzbedenken nach §  307 Abs.  1 Satz 2 BGB. (Leitsatz der Autorin)

Letzte redaktionelle Änderung: 13.03.2023