Autorin: Melle |
1. Zur Transparenzkontrolle vorformulierter Klauseln in Verträgen nach dem
2. Lässt sich eine sich als komplex darstellende Gesetzeslage auch von einem Durchschnittskunden zutreffend nachvollziehen, gibt es keine Transparenzbedenken nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. (Leitsatz der Autorin)
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|