2/14.3.1 Unternehmensbezogene Motive

Autoren: Klinkner/Fußangel/Janzen/Rätsch/Wagener

Daneben tritt - vor allem im Mittelstand - immer häufiger die Überlegung, die Kontinuität von Familienunternehmen mit Hilfe einer Stiftungskonzeption zu sichern. Durch die Errichtung einer Stiftung kann es der Unternehmer zu seinen Lebzeiten verhindern, dass im Erbfall seine Unternehmensanteile auf eine Erbengemeinschaft übergehen. Bei der Vererbung von Unternehmensanteilen droht zumindest eine - häufig streitige - Auseinandersetzung der Erben darüber, wer die Unternehmensnachfolge faktisch antritt und insbesondere wie dieser Erbe die Ausgleichsansprüche seiner Miterben befriedigt. Machen die Miterben Ausgleichsansprüche geltend und fehlen die hierzu erforderlichen liquiden Mittel, besteht schlussendlich häufig nur die Möglichkeit, das Unternehmen zu verkaufen.

Die vorbezeichneten Folgen schweben wie ein Damoklesschwert über dem Familienunternehmen, in denen die Familie keinen Nachfolger bzw. keine Nachfolgerin in der Unternehmensführung zur Verfügung stellen kann. Die Gründe hierfür sind ebenfalls vielschichtig:

In einigen Fällen steht möglicherweise aus Sicht des Unternehmers in der Familie schlichtweg keine zur Fortführung des Familienunternehmens geeignete Person zur Verfügung.