Autor: Grziwotz |
Der Vollmachtserteilung liegt auch bei einer Vorsorgevollmacht im Regelfall ein Auftragsverhältnis zugrunde. In diesem kann der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten Weisungen erteilen. Diese beschränken sich regelmäßig auf für den Vollmachtgeber besonders wichtige Angelegenheiten.
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