Autor: Grziwotz |
Gegen die Nichtgenehmigung des Abbruchs lebenserhaltender Maßnahmen kann der Betreuer bzw. Vorsorgebevollmächtigte - hier der Sohn der Betroffenen, Fabian Meier - Beschwerde einlegen. Das Beschwerdegericht entscheidet dann selbständig, ob die betreuungsgerichtliche Genehmigung erteilt wird oder nicht.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|