Autor: Grziwotz |
Lars Schwarz hat vor einigen Jahren, da er eine künstliche Lebenserhaltung, sofern keine Hoffnung mehr besteht, ablehnt, eine Patientenverfügung verfasst. Er hat dabei das Muster des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz verwendet. Nunmehr hat er in der Presse gelesen, dass er seine Patientenverfügung dringend ergänzen muss, wenn er nicht bei einer Erkrankung an COVID-19 riskieren will, dass die Ärzte beim Fehlen ausreichender Beatmungsgeräte bei ihm wegen der Anordnungen in seiner Patientenverfügung eine Behandlung einstellen.
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