Verfahrensrechtliche Handhabung

Autoren: Mainz-Kwasniok/Klatt

Für den Fall, dass das Sozialamt die Berechnung bzw. Einwendungen nicht akzeptiert, muss es gerichtlich gegen Ihren Mandanten als Antragsgegner vor dem Familiengericht an dessen Wohnort vorgehen. Für einen negativen Feststellungsantrag seitens des Mandanten fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.

Darlegungs- und beweispflichtig ist das in Anspruch genommene Kind, Albert Schäfer,

für seine Einwendungen zur Bedürftigkeit des Elternteils,

zu seiner mangelnden Leistungsfähigkeit,

ggf. zu Verwirkungsgründen (siehe Mandatssituation 8.6).

Praxistipp

Gegebenenfalls sollte ein sofortiges Teilanerkenntnis abgegeben werden.

Sollte der Vater Horst Schäfer zwischenzeitlich versterben, ändert dies nichts, da die Forderung auf das Sozialamt übergegangen ist.

Gegen die Entscheidung des Familiengerichts kann Beschwerde eingelegt werden. Beschwerdeinstanz ist das Oberlandesgericht.

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