Autoren: Mainz-Kwasniok/Klatt |
In einem ersten Schritt ist die Leistungsfähigkeit für den Elternunterhalt bei jedem Kind einzeln zu ermitteln. Für jedes Kind wird eine eigenständige Berechnung durchgeführt (siehe hierzu Mandatssituation 8.1) unter Anwendung der folgenden Formel:
Einkommen abzgl. Belastungen abzgl. Selbstbehalt |
Die Hälfte davon steht für den Elternunterhalt zur Verfügung. |
Für die drei Söhne beträgt das angenommene Ergebnis:
Andreas Linges: 600 € |
Bruno Linges: 400 € |
Christoph Linges: 0 € |
Nur wer leistungsfähig ist, muss sich überhaupt beteiligen.
In einem zweiten Schritt wird die Summe des möglichen Unterhalts durch Addition aller möglichen Unterhaltsbeträge ermittelt. Ist die Summe größer als die Bedürftigkeit des Elternteils, gibt es eine Quotenhaftung. Zusammen wären also theoretisch 1.000 € an Elternunterhalt für Elvira Linges möglich (600 € von Andreas Linges + 400 € von Bruno Linges + 0 € von Christoph Linges). Diese 1.000 € setzen sich prozentual wie folgt zusammen:
60 % von Andreas Linges |
40 % von Bruno Linges |
0 % von Christoph Linges |
In einem dritten Schritt werden die Beträge ermittelt, die die Geschwister zur Deckung der ungedeckten Heimkosten i.H.v. z.B. 600 € zu zahlen haben, also:
Andreas: (60 % von 600 =) 360 € |
Bruno: (40 % von 600 =) 240 € |
Christoph: (0 % von 600 =) 0 € |
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