OLG Hamm - Urteil vom 06.07.1993 (27 U 63/93)
Den Kl. [Eltern] ist zuzugeben, daß sie die Beerdigung [ihrer tödlich verunglückten 19jährigen Tochter] weitgehend frei gestalten durften. Kraft Gewohnheitsrechts stand ihnen als den nächsten Familienangehörigen das [...]