LSG Sachsen, vom 26.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 U 56/05
SG Dresden, vom 24.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 U 126/00
Zulässigkeit einer Feststellungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Beschluß vom 27.06.2006 - Aktenzeichen B 2 U 77/06 B
DRsp Nr. 2006/25507
Zulässigkeit einer Feststellungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren
Voraussetzung für die Klage eines Versicherten auf Feststellung eines Ereignisses als Arbeitsunfall oder einer Erkrankung als Berufskrankheit ist eine vorherige Entscheidung durch Verwaltungsakt. Sie ist nur in Form einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage zulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]