§ 2 a BauGB
FNA: 213-1
Fassung vom: 03.11.2017
Stand: 01.10.2025
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, BGBl. I Nr. 189 vom 12.08.2025

§ 2 a BauGB Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht

§ 2 a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht

BauGB ( Baugesetzbuch )

1Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. 2In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens 1. die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und 2. in dem Umweltbericht nach der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen. 3Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.