Neues im Mai 2024
Bei der Beratung von Unternehmenstransaktionen gilt es nicht nur bei rechtlichen Neuerungen immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben, vielmehr müssen Sie als Berater auch die Bedürfnisse Ihrer Mandanten kennen. Auch diese unterliegen einem Wandel, denn der Markt verändert sich stetig. Unsere Autoren haben ihre Fühler ausgestreckt und in die Neuauflage eingearbeitet, was Ihre mittelständischen Mandanten wirklich interessiert:
Trendthema: Holding
Ihre Mandanten haben einschlägige „Social-Media-Kanäle“ abonniert… und wollen nun mit Hilfe des Holdingmodells Steuern sparen? Dann lesen Sie den neuen Beitrag von Prof. Dr. Ott in
Teil 5. Darin erfahren Sie, wann das Holdingmodell zur Steueroptimierung wirklich eingesetzt werden kann und welche Risiken dabei bestehen.
Achtung: Steuerfalle beim Umwandlungsmodell
Eine weitere Steuerfalle enthält die Missbrauchsregelung des § 18 Abs. 3 UmwStG, die genau genommen den Veräußerer betrifft, deren Nichtbeachtung aber wirtschaftlich auch den Erwerber treffen kann. Denn neben der Fünfjahresfrist in § 4 Abs. 6 UmwStG, die entgeltliche Anteilserwerbe vor einer Umwandlung betrifft, sieht § 18 Abs. 3 UmwStG eine
weitere Fünfjahresfrist vor, die nach einer Umwandlung relevant werden kann. Was Sie im Einzelnen beachten sollten und
wie Sie die Steuerfalle vermeiden, lesen Sie im
Teil 6.6.
Was Sie über die Umsatzsteuer beim Asset Deal wissen müssen
Im Fall des Verkaufs eines Unternehmens oder Unternehmensteils in Form eines Asset Deals ist der Verkäufer regelmäßig auch Unternehmer i.S.d. § 2 UStG. Damit ist die Übertragung im Grundsatz umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. Informieren Sie sich über die typischen Ausnahmen, Besonderheiten und Regelungsbedürfnisse im Teil
12.2.
Weiterhin viel Erfolg bei der Beratung von Unternehmenstransaktionen!
Beste Grüße,
Elisabeth Makiseva (Produktmanagerin)