Neues im Oktober 2024


Bei der Beratung von Unternehmenstransaktionen gilt es nicht nur bei rechtlichen Neuerungen immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben, vielmehr müssen Sie als Berater auch die Bedürfnisse Ihrer Mandanten kennen. Auch diese unterliegen einem Wandel, denn der Markt verändert sich stetig. Unsere Autoren haben ihre Fühler ausgestreckt und in die Neuauflage eingearbeitet, was Ihre mittelständischen Mandanten wirklich interessiert:

Erweiterungen bei Offenlegung gemäß DSGVO im Rahmen der Due Diligence

Welche transaktionsspezifischen Aspekte einzubeziehen sind, lesen Sie im Kapitel 11.2.

Trendthema: Holding

Ihre Mandanten haben einschlägige „Social-Media-Kanäle“ abonniert… und wollen nun mit Hilfe des Holdingmodells Steuern sparen? Dann lesen Sie den neuen Beitrag von Prof. Dr. Ott in Teil 5. Darin erfahren Sie, wann das Holdingmodell zur Steueroptimierung wirklich eingesetzt werden kann und welche Risiken dabei bestehen.

Achtung: Steuerfalle beim Umwandlungsmodell

Eine weitere Steuerfalle enthält die Missbrauchsregelung des § 18 Abs. 3 UmwStG, die genau genommen den Veräußerer betrifft, deren Nichtbeachtung aber wirtschaftlich auch den Erwerber treffen kann. Denn neben der Fünfjahresfrist in § 4 Abs. 6 UmwStG, die entgeltliche Anteilserwerbe vor einer Umwandlung betrifft, sieht § 18 Abs. 3 UmwStG eine weitere Fünfjahresfrist vor, die nach einer Umwandlung relevant werden kann. Was Sie im Einzelnen beachten sollten und wie Sie die Steuerfalle vermeiden, lesen Sie im Teil 6.6.


Weiterhin viel Erfolg bei der Beratung von Unternehmenstransaktionen!

Beste Grüße,
Elisabeth Makiseva (Produktmanagerin)