R 4.12 EStR 2005
Stand: 16.12.2005
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Zu § 4 EStG

R 4.12 EStR 2005 Entfernungspauschale, nicht abziehbare Fahrtkosten, Reisekosten und Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung

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R 4.12 EStR 2005 Entfernungspauschale, nicht abziehbare Fahrtkosten, Reisekosten und Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung

R 4.12 Entfernungspauschale, nicht abziehbare Fahrtkosten, Reisekosten und Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung

EStR 2005 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2005 )

(1) Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte