Autor: Kontny |
Nach §
Veräußerungsgewinne i.S.v.
![]() | § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG : Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs, |
![]() | § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG : des gesamten Mitunternehmeranteils, sowie |
![]() | § 16 Abs. 1 Nr. 3 EStG : des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA |
Die in § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG normierte Fiktion eines laufenden Gewinns findet allerdings auch für die Gewerbesteuer Anwendung. Zu einer Berücksichtigung beim Gewerbeertrag kommt es darüber hinaus in Fällen des § 18 Abs. 3 UmwStG (weitere Erläuterungen und Beispiel unter Rdnr. 18.1 ff.).
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