Autor: Ott |
Die klassische Betriebsaufspaltung setzt steuerrechtlich eine personelle und sachliche Verflechtung voraus. Die personelle Verflechtung verlangt, dass das Besitzunternehmen und die Betriebs-GmbH entweder bei Beteiligungsidentität oder bei Beherrschungsidentität einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen haben. Die sachliche Verflechtung erfordert eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung mindestens einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage aus Sicht der Betriebs-GmbH.
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