| Autor: Ott |
Der typische Fall der Beendigung einer Betriebsaufspaltung wird z.B. ausgelöst durch die Veräußerung der Anteile an der Betriebs-GmbH durch einen Gesellschafter, ohne dass gleichzeitig die an die Betriebs-GmbH überlassene(n) wesentliche(n) Betriebsgrundlage(n) mitübertragen werden. Das kann dramatische Folgen haben, die ggf. auch die Mitgesellschafter treffen können. Es gibt jedoch Gestaltungsmaßnahmen zu deren Abmilderung.
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