23.7 Ergänzungsbilanz

Autor: Bolk

23.7.1 Kaufpreis überschreitet den Kapitalanteil

23.61

Übersteigt die Zahlung des Erwerbers des Mitunternehmeranteils die in der Steuerbilanz der Personengesellschaft fortgeführten anteiligen Buchwerte, ist in einer positiven Ergänzungsbilanz für den Erwerber in gleicher Höhe ein Mehrkapital zu passivieren. Dieser Passivierung stehen auf der Aktivseite dieser Bilanz jeweils Korrekturposten gegenüber, die der Höhe nach den über den anteiligen Buchwert hinausgehenden Anschaffungskosten für die Anteile an den Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens entsprechen. Damit spiegeln die Korrekturposten die stillen Reserven wider, die der Erwerber im Zuge des Anteilserwerbs bezahlt hat. Diese Korrekturposten sind keine eigenständigen Wirtschaftsgüter, die unabhängig von der Steuerbilanz bewertet und fortgeführt werden.1) Vielmehr stehen die Korrekturposten ausschließlich in einer korrespondierenden Verbindung zur Bewertung der Anteile an den fraglichen Wirtschaftsgütern in der Steuerbilanz für das jeweilige Wirtschaftsjahr. Da diese Anteile beim Erwerb eines Mitunternehmeranteils mit den Anschaffungskosten zu bewerten sind, bezieht sich die AfA-Bemessungsgrundlage und die AfA-Methode auf diese Anschaffungskosten, die anteilig in der Steuerbilanz und im Übrigen in der Ergänzungsbilanz aktiviert sind.