Autor: Probst |
Die Umwandlung einer inländischen Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft kann nach den §§ 20 - 23 und § 25 UmwStG grundsätzlich steuerneutral vorgenommen werden. Problematisch sind jedoch Fälle, in denen auf Ebene der Personengesellschaft die Thesaurierungsbegünstigung gewählt wurde.1) Denn nach § 34a Abs. 6 Nr. 2 EStG ziehen sowohl die Einbringung als auch der Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft eine Nachversteuerung nach § 34a Abs. 4 EStG nach sich.2) Daran ändert auch das KöMoG nichts. Denn § 1a Abs. 2 KStG erklärt lediglich die Vorschriften über den Formwechsel für entsprechend anwendbar.3) Insoweit weist die Option zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft folglich keinen Vorteil gegenüber dem tatsächlichen Formwechsel auf.
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