| Autor: Schwan |
Im Fall eines Asset Deals wird ein (Teil-)Betrieb zivilrechtlich nicht durch Übertragung des gesellschaftsrechtlichen Mantels, sondern durch Übereignung bzw. Abtretung der einzelnen Wirtschaftsgüter an den Käufer übertragen. Im Grundsatz bleiben bei dieser Form der Unternehmenstransaktion alle steuerlichen Forderungen und Verbindlichkeiten beim Verkäufer zurück. Wechselseitige steuerliche Abwicklungsthemen existieren beim Asset Deal damit regelmäßig nicht.
Im Fall des Verkaufs eines Unternehmens oder Unternehmensteils in Form eines Asset Deals ist der Verkäufer regelmäßig auch Unternehmer i.S.d. §
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