BFH - Urteil vom 18.09.2013
II R 63/11
Normen:
ErbStG § 13a Abs.1; ErbStG § 13a Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 17.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 217/08

Auslegung und schenkungssteuerliche Behandlung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen

BFH, Urteil vom 18.09.2013 - Aktenzeichen II R 63/11

DRsp Nr. 2014/1242

Auslegung und schenkungssteuerliche Behandlung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen

1. NV: Der Anteil an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft kann Gegenstand einer freigebigen Zuwendung i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sein. Dagegen wird mit der schenkweisen Einräumung einer Unterbeteiligung an einem Gesellschaftsanteil, die nicht alle Voraussetzungen einer atypischen Unterbeteiligung erfüllt, kein Vermögensgegenstand zugewendet, über den der Empfänger schon tatsächlich und rechtlich verfügen kann. 2. NV: Für den Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft sind der Freibetrag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und der verminderte Wertansatz (§ 13a Abs. 2 ErbStG) nicht zu gewähren. Das gilt auch, wenn die Personengesellschaft ihrerseits zu mehr als einem Viertel unmittelbar an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist.