Ziel des Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramms ist es, Mobilfunklücken in Regionen zu schließen, in denen der Markt keine Versorgung hervorbringt. In diesen Gebieten soll die erstmalige Bereitstellung von mobilem Breitband nach aktuellem technischem Standard (mind. LTE) durch staatlich bezuschusste passive Infrastruktur unterstützt werden. Das bayerische Mobilfunkförderprogramm schließt Funklöcher dort, wo der Ausbau durch die Netzbetreiber weiterhin unterbleiben würde. Das Förderprogramm ist ein Angebot an die Kommunen, selbst und schnell die Versorgung „zu Hause“ zu verbessern.
Bei der Umsetzung des Mobilfunk-Förderprogramms sind regelmäßig mehrere Rechtsträger beteiligt. In der Regel sind dies:
Der Freistaat Bayern als Zuschussgeber
Eine Kommune als Zuschussempfänger und umsetzende Einrichtung
Eine Baufirma (ggf. als Konzessionär) zur Errichtung des Mobilfunkmasts
Die Netzbetreiber
Ggf. ein Grundstücksverpächter
Im Folgenden werden die umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen des Mietmodells dargestellt.
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