BMF - Schreiben vom 06.10.2016
III C 3 - S 7170/10/10004

BMF - Schreiben vom 06.10.2016 (III C 3 - S 7170/10/10004) - DRsp Nr. 2016/80664

BMF, Schreiben vom 06.10.2016 - Aktenzeichen III C 3 - S 7170/10/10004

DRsp Nr. 2016/80664

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für Leistungen eines privaten Krankenhauses

I.

Nach Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe b MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten „Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie damit eng verbundene Umsätze” von der Steuer. Handelt es sich bei dem Unternehmer, der diese Leistungen erbringt, nicht um eine Einrichtung des öffentlichen Rechts, sind diese Umsätze nur steuerfrei, wenn sie „unter Bedingungen, welche mit den Bedingungen für diese Einrichtungen in sozialer Hinsicht vergleichbar sind, von Krankenanstalten, Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik und anderen ordnungsgemäß anerkannten Einrichtungen gleicher Art durchgeführt beziehungsweise bewirkt werden”.