BMF - Schreiben vom 07.05.2021
IV B 2 - S 1301-CHE/07/10019-05

BMF - Schreiben vom 07.05.2021 (IV B 2 - S 1301-CHE/07/10019-05) - DRsp Nr. 2021/80313

BMF, Schreiben vom 07.05.2021 - Aktenzeichen IV B 2 - S 1301-CHE/07/10019-05

DRsp Nr. 2021/80313

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz); Erweiterung des Anwendungsbereichs der Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an Beschäftigte im öffentlichen Dienst während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie auf Auswirkungen hinsichtlich der Betriebsstättenbegründung

Um die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie auch auf die Anwendung und Auslegung des Artikels 5 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens, zuletzt geändert durch das Änderungsprotokoll vom 27. Oktober 2010 (BGBl 2011 II S. 1092), möglichst zu verringern, haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 DBA-Schweiz, am 27. April 2021 die nachstehende Konsultationsvereinbarung abgeschlossen. Diese erweitert den Anwendungsbereich der Konsultationsvereinbarung vom 11. Juni 2020, der zuletzt durch Konsultationsvereinbarung vom 30. November 2020 auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst erweitert worden war.