BMF - Schreiben vom 08.01.2024
IV B 3 - S 1301-AUT/19/10006 :012

BMF - Schreiben vom 08.01.2024 (IV B 3 - S 1301-AUT/19/10006 :012) - DRsp Nr. 2024/80015

BMF, Schreiben vom 08.01.2024 - Aktenzeichen IV B 3 - S 1301-AUT/19/10006 :012

DRsp Nr. 2024/80015

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (DBA-Österreich); Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Besteuerung von Ärzten

Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Österreich bezüglich der Besteuerung von Sonderklassegebühren, die an in der Grenzzone ansässige Ärztinnen und Ärzte gezahlt werden, haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 DBA-Österreich die folgende Konsultationsvereinbarung abgeschlossen:

„Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Besteuerung von Ärzten gemäß des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000