BMF - Schreiben vom 08.11.1999
IV C 5 - S 1961 - 30/99
Fundstellen:
BStBl 1999 I 968

BMF - Schreiben vom 08.11.1999 (IV C 5 - S 1961 - 30/99) - DRsp Nr. 2008/81978

BMF, Schreiben vom 08.11.1999 - Aktenzeichen IV C 5 - S 1961 - 30/99

DRsp Nr. 2008/81978

§§ 3, 4 WoPG Antrag auf Wohnungsbauprämie für 1999; a) für Bausparbeiträge (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 WoPG) b) für andere prämienbegünstigte Aufwendungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG)

Mit der Bitte um Kenntnisnahme übersendet das BMF je ein Muster des für druckreif erklärten Antrags auf Wohnungsbauprämie 1999

  • im automatisierten Prämienverfahren für Beiträge an Bausparkassen (Anlage 1)

  • im bisherigen Prämienverfahren für alle anderen Aufwendungen im Sinne des WoPG (Anlage 2).

Dabei hat das BMF die telefonische Anregung des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen aufgegriffen, zur weiteren Verdeutlichung des Vorrangs der Arbeitnehmer-Sparzulage vor der Wohnungsbauprämie den Text des Ankreuzfeldes zur Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen um den Satz „Bitte unbedingt Erläuterung (3) beachten.” zu ergänzen. Durch diese Ergänzung kann einer fehlerhaften Einbeziehung entgegengewirkt werden.

Ebenfalls aufgegriffen hat das BMF die telefonische Anregung mehrerer Länder, in der Erläuterung Nummer 3 zum Antrag für andere prämienbegünstigte Aufwendungen das Wort „Bausparbeiträge” durch das Wort „Aufwendungen” zu ersetzen.

Die Änderungen sind mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe WoPG telefonisch abgestimmt.